Gemäß § 7a Abs. 5 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes (Gleichbehandlungsprogramm) festzulegen.
Der Gleichbehandlungsbeauftragte legt dazu jährlich der Regulierungsbehörde einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres vor und veröffentlicht diesen:
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