Netzanschlussvertrag:
Der Netzanschlussvertrag regelt den Anschluss der Gasanlagen an das Versorgungsnetz bei Abnahme in Niederdruck.
Für die Abnahme in einer höheren Druckstufe ist ein gesonderter Netzanschlussvertrag erforderlich.
Anpassung bestehender Netzanschlussverträge:
Zum 08.11.2006 ist die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006 (BGBl. I 2006, S. 2477) in Kraft getreten. Die aktuelle NDAV ist auf der Internetseite des » Bundesamtes für Justiz veröffentlicht.
Die NDAV hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit den an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmer. Nach § 29 Abs. 1 NDAV in Verbindung mit § 115 I Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf den AVBGasV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde.
Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NDAV erfolgt mit Wirkung auf den Tag nach der Bekanntgabe. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NDAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.
Saalfelder Energienetze GmbH
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