Mehr- und Mindermengen

Mehr- und Mindermengen ergeben sich gemäß § 25 Abs. 1 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) aus der Differenz zwischen den allokierten Mengen und der tatsächlichen Ausspeisung beim Letztverbraucher. Die Allokation wird bei Entnahmestellen, die nach Standardlastprofilen (SLP) beliefert werden, nach den bilanzierten Lastprofilen vorgenommen.

Bei Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) erfolgte die Allokation bis 30.09.2015 zum » Referenzbrennwert und ab 01.10.2015 zum Monats-Abrechnungsbrennwert. Damit entfällt ab 01.10.2015 die Mehr- und Mindermengenabrechnung bei RLM-Entnahmestellen.

Die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen erfolgt gemäß § 46 der Kooperationsvereinbarung Gas in der Änderungsfassung vom 30.06.2011 i. V. m. Anlage 4 zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas). Maßgeblich sind die » Mehr-/Mindermengenpreise der Trading Hub Europe GmbH (THE). Bis 30.09.2021 waren die Mehr-/Mindermengenpreise der GASPOOL Balancing Services GmbH heranzuziehen.

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