Musterverträge

Das Netznutzungskonzept und die Abwicklung der Netznutzung beruhen auf den Grundsätzen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV).

Für die Belieferung der einzelnen Kunden ist ein » Netzanschlussvertrag zwischen Anschlussnehmer (z. B. Hauseigentümer) und Netzbetreiber mit ausreichender Netzanschlusskapazität abzuschließen. Darüber hinaus bedarf es eines Anschlussnutzungsvertrages zwischen Anschlussnutzer (z. B. Mieter) und Netzbetreiber, soweit die » Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) den Anschlussnutzungsvertrag nicht entbehrlich macht.

 

Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag:

Netzbetreiber sind verpflichtet, den Netzzugang nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei zu gewähren. Zur Ausgestaltung des Netzzugangs haben Netznutzer und Netzbetreiber einen Netznutzungsvertrag für jede Entnahmestelle abzuschließen. Werden Netznutzungsverträge von Lieferanten abgeschlossen (sogenannter Lieferantenrahmenvertrag), vermittelt der Vertrag für alle vom Lieferanten im Verteilernetz belieferten Entnahmestellen den Netzzugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz.


Weitere netznutzungsrelevante Dokumente:


Die Durchführung des Messstellenbetriebs ist in » Messstellenverträgen mit dem Messstellenbetreiber geregelt.

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Antje Stichler
Tel.: 03671 590-103
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Saalfelder Energienetze GmbH
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