Für den Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz gilt die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“.
Auch für sogenannte steckerfertige Photovoltaikanlagen ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber zwingend vorgeschrieben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies aber in einem vereinfachten Verfahren möglich. Melden Sie bitte Ihre geplante Anlage rechtzeitig, am besten bereits in der Planungsphase, bei uns mit dem Formular » Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage an.
Beachten Sie bitte bereits in der Planungsphase Folgendes:
Informationen und viele Antworten zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen finden Sie im Internet unter:
https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose
Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre steckerfertige Erzeugungsanlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebsetzung bei der Bundesnetzagentur anmelden müssen. Dazu sind Sie als Anlagenbetreiber nach § 5 Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verpflichtet. Informationen zur Registrierung finden Sie im Internet unter:
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Wichtige Dokumente:
» Merkblatt für steckerfertige Erzeugungsanlagen
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