Hier finden Sie die relevanten Veröffentlichungspflichten zum Grund- und Ersatzversorger sowie weitere Veröffentlichungspflichten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7a Abs. 5 EnWG:
§ 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG:
§ 25 Abs. 2 Satz 2 NAV
Information zum Wechsel des Netzbetreibers:
Zum 01.07.2007 ging der Betrieb der Elektrizitätsversorgungsnetze von der Stadtwerke Saalfeld GmbH auf die Stadtwerke Saalfeld Netz GmbH über. Die Stadtwerke Saalfeld Netz GmbH tritt daher mit Wirkung ab 01.07.2007 in sämtliche sich aus vertraglichen und gesetzlichen Rechtsverhältnissen ergebenden Rechte und Pflichten ein, die zuvor die Stadtwerke Saalfeld GmbH als Netzbetreiber innehatte. Hierunter fallen insbesondere auch Vertragsverhältnisse nach § 25 Abs. 2 NAV.
Zum 01.01.2013 ging der Betrieb des Elektrizitätsversorgungsnetzes in den Ortsteilen Beulwitz, Crösten, Wöhlsdorf und Aue am Berg der Stadt Saalfeld/Saale von der TEN Thüringer Energienetze GmbH auf die Stadtwerke Saalfeld Netz GmbH über. Mit dem Netzübergang gelten bestehende netzanschluss-, netznutzungs- und anschlussnutzungsvertraglichen Regelungen auch für dieses Stromnetz. Die Stadtwerke Saalfeld Netz GmbH tritt mit Wirkung ab 01.01.2013 in sämtliche übrigen sich aus vertraglichen und gesetzlichen Rechtsverhältnissen ergebenden Rechte und Pflichten ein, die zuvor die TEN als Netzbetreiber in dem betreffenden Stromnetz innehatte. Hierunter fallen insbesondere auch Vertragsverhältnisse nach § 25 Abs. 2 NAV.
Zum 18.07.2013 firmierte die Stadtwerke Saalfeld Netz GmbH um und heißt seither Saalfelder Energienetze GmbH. Für unsere Kunden und Geschäftspartner ändert sich bis auf unser Erscheinungsbild nichts - alle Verträge, Zusagen und Vereinbarungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. mehr...
Saalfelder Energienetze GmbH
Remschützer Straße 42
07318 Saalfeld
Telefon: 03671 590-290
E-Mail: info@saalfelder-energienetze.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr