Netzanschlussvertrag:
Der Netzanschlussvertrag regelt den Anschluss der elektrischen Anlagen an das Niederspannungsnetz.
Für den Anschluss der elektrischen Anlagen an das Mittelspannungsnetz gelten gesonderte Bedingungen.
Anpassung bestehender Netzanschlussverträge:
Zum 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 (BGBl. I 2006, S. 2477) in Kraft getreten. Die aktuelle NAV ist auf der Internetseite des » Bundesamtes für Justiz veröffentlicht.
Die NAV hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit den an unser Niederspannungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach § 29 Abs. 1 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf den AVBEltV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde.
Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV erfolgt mit Wirkung auf den Tag nach der Bekanntgabe. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.
Saalfelder Energienetze GmbH
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