Erzeugungsanlagen

Für den Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz gilt die FNN-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz".

Die Errichtung einer Erzeugungsanlage und ihre Inbetriebnahme erfordern einige Arbeitsschritte durch den Anlagenbetreiber, durch den beauftragten Anlagenerrichter/Installateur und durch uns als zuständigem Netzbetreiber.

 

Schritt 1: Antrag im Netzkundenportal stellen


ACHTUNG!


Jede Errichtung oder Änderung einer Erzeugungsanlage setzt eine Anmeldung bei uns voraus.

Die Anmeldung in unserem Netzkundenportal erfolgt im Regelfall durch den Anlagenerrichter/Installateur, der von Ihnen (als Anlagenbetreiber) beauftragt wurde. Einen passenden Installateur finden Sie bei uns im Installateursverzeichnis.

 

Anmeldung Erzeugungsanlage


Über unser Netzkundenportal kann die Erzeugungsanlage bei uns angemeldet werden.

Damit Ihr Vorhaben schnell und reibungslos umgesetzt wird, sind der Anmeldung die vollständig ausgefüllten Unterlagen beizufügen. Zur Anmeldung sind unter Beachtung des nach TAB 2023 geltenden Anmeldungsverfahrens folgende Unterlagen rechtzeitig und vollständig bei uns einzureichen:

  • Formblatt "Antragstellung" (VDE-AR-N 4105, Anhang E.1)
  • Lageplan mit Flurstücksnummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen
  • Formblatt "Datenblatt für Erzeugungsanlagen" (VDE-AR-N 4105, Anhang E.2)
  • Formblatt "Datenblatt für Speicher" (VDE-AR-N 4105, Anhang E.3)
  • "Einheitszertifikate" nach VDE-AR-N 4105 (siehe Anhang E.4)
  • "Zertifikat" für den NA-Schutz (siehe Anhang E.6)
  • Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze) (siehe VDE-AR-N 4105, Anhang B)

Nach Prüfung der vorstehenden Unterlagen erhält der Anlagenbetreiber die Zustimmung zum Bau der angemeldeten Erzeugungsanlage und/oder entsprechende Hinweise zur erforderlichen Änderung der geplanten Anlage.

 

Schritt 2: Bau und Errichtung der Erzeugungsanlage

Die Erzeugungsanlage wird durch den Anlagenerrichter/Installateur geplant und errichtet.

Für die erstmalige Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage sind unsere Inbetriebnahme-Hinweise zu beachten.

Spätestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage übergibt uns der Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb) den ausgefüllten Inbetriebsetzungsauftrag (Fertigmeldung der "Anmeldung zum Netzanschluss Strom") und das "Inbetriebsetzungsprotokoll" (VDE-AR-N 4105, Anhang E.8).


Schritt 3: Inbetriebnahme

Mit dem Anlagenerrichter wird nun von uns ein Termin für die Inbetriebnahme und den Anschluss der Erzeugungsanlage an unser Niederspannungsnetz vereinbart, zu dem der Errichter oder der ausführende Elektrofachbetrieb anwesend sein muss. Die Bearbeitung (einschließlich der Inbetriebnahme) erfolgt entsprechend der geltenden Vorgaben der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Die Regelungen unserer Ergänzenden Bedingungen zur NAV in der zum Inbetriebnahmezeitpunkt gültigen Fassung, insbesondere die Mitwirkungspflichten und Kostentragung, finden entsprechende Anwendung. mehr ...


ACHTUNG!


Anlagenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Stromerzeugungsanlage innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.

Für die erstmalige Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage kommt es darauf an, dass

  1. die Solarmodule fertig montiert sind und
  2. erstmalig Elektrizität in Wechselstrom erzeugt wird.

Bei Photovoltaik-Anlagen stellt die gleichstromseitige Verbindung der Solarstrom-Module mit
Glühlampen oder anderen Verbrauchern im Sinne des aktuell geltenden EEG keine Inbetriebnahme dar.

Bei einer verspäteten Registrierung ist der Anlagenbetreiber gemäß § 52 EEG zur Strafzahlung verpflichtet. Die Höhe der Strafzahlung verringert sich, wenn eine verspätete Registrierung nachgeholt wird. Erhobene Strafzahlungen werden an den Übertragungsnetzbetreiber weitergeleitet und mindern letztlich die Ausgleichszahlungen aus dem Bundeshaushalt.

 


Schritt 4: Mess- und Abrechnungsvertrag

Nach erfolgreicher Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage benötigen wir vom Anlagenbetreiber weitere Angaben für die Auszahlung der Vergütungsansprüche. Hierzu erhält der Anlagenbetreiber von uns einen Mess- und Abrechnungsvertrag, der vom Anlagenbetreiber um die fehlenden Angaben zu vervollständigen sowie unterschrieben an uns zurückzusenden ist. Sodann informieren wir in der Vertragsbestätigung über die Höhe und die Zeitpunkte der Vergütungszahlungen. Geleistete Abschlagszahlungen werden in der Jahresabrechnung verrechnet und anschließend zum Ausgleich gebracht.

 

Wichtige Dokumente:

 

 

Ihre Ansprechpartner

Tobias Schindler
Tel.: 03671 590-128
E-Mail schreiben

Saalfelder Energienetze GmbH
Remschützer Straße 42
07318 Saalfeld
Telefon: 03671 590-290 E-Mail: info@saalfelder-energienetze.de

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