Häufige Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Um die gewünschte Antwort zu erhalten, benutzen Sie bitte die dargestellten Such- und Filtermöglichkeiten. Natürlich aktualisieren wir die Einträge in regelmäßigen Abständen. Sollten Sie jedoch einmal nicht die gewünschte Information erhalten, füllen Sie bitte einfach die Formularfelder auf dieser Seite aus.

Den Standort des Zählers können Sie bei Ihrem Vermieter oder Hausverwalter erfragen.

Ihr Ansprechpartner bei Zählerstörungen ist der örtliche Netzbetreiber.

Von Natur aus ist Gas geruchslos. Um allerdings austretendes Gas schnell zu bemerken, wird ihm ein stark riechender Zusatzstoff (Odormittel) beigemischt.

Wenn Sie Gasgeruch in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus feststellen, sollten Sie alle Fenster und Türen öffnen, um für Durchzug zu sorgen. Weiterhin sollten Sie keinesfalls elektrische Schalter betätigen, Ihr Telefon benutzen oder Geräte an-/ausschalten oder den Stecker aus der Steckdose ziehen. Als nächstes sollten Sie den Gashahn zudrehen und gegebenenfalls andere Mieter auf den Gasgeruch aufmerksam machen. Benutzen Sie dabei aber keinesfalls die Klingel, sondern klopfen Sie an die Türen! Nach Verlassen des Hauses können Sie von Ihrem Handy den Bereitschaftsdienst benachrichtigen.

Überprüfen Sie zuerst, ob alle Sicherungen und der Schutzschalter eingeschaltet sind.  Wenn dies der Fall ist, sollten Sie bei Nachbarn oder dem Hausmeister nachfragen, ob anderswo ebenfalls der Strom ausgefallen ist. Wenn ja, sollten Sie uns umgehend informieren.

Zahlen und Prozesse machen unsere Leistung aus. Unser Metier ist der Netzbetrieb, das Planen, Errichten und Instandhalten von Stromleitungen und Gasrohren sowie das Zählen, Messen und Abrechnen. Dazu gehört absolute Genauigkeit. Zum anderen kümmern wir uns um höchste Service-Qualität und die optimale Abwicklung aller Prozesse bei der Netznutzung, im Zähl- und Messwesen, in der Abrechnung, dem Forderungsmanagement und dem Kundenservice.

Der Netzbetreiber ist für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung des öffentlichen Versorgungsnetzes verantwortlich.
Netznutzer sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die Energie in ein Elektrizitäts- oder Gasversorgungsnetz einspeisen oder daraus beziehen.
Jede Anlage, die auf Energielieferungen angewiesen ist, hat einen Eigentümer. Aus Sicht des Energieversorgers, der diese Anlage über den Netzanschluss mit Strom oder Gas beliefert, ist dieser Eigentümer ein Anschlussnehmer.
Während der Eigentümer eines kundenseitigen Elektro- oder Gasversorgungsanschlusses als Anschlussnehmer bezeichnet wird, ist der unmittelbare Benutzer (z. B. Mieter) dieser Übergabestelle beziehungsweise der darüber entnommenen Energien der Anschlussnutzer.
Die Netzentgelte zahlt der Kunde für die Inanspruchnahme des Netzes zur Strom-/Erdgasversorgung. Mit den Entgelten werden die Kosten, z. B. für Erneuerung, Wartung, Instandhaltung, Bau und Betrieb gedeckt. Die Netzentgelte sind Teil des Strom- und Erdgaspreises, den der Kunden an seinen Lieferanten zahlt.
Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer (Eigentümer) die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für die Herstellung, Änderung oder Erweiterung des Netzanschluss zu verlangen. Die Kosten können auf Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal berechnet werden, wobei Eigenleistungen angemessen zu berücksichtigen sind.

Wir arbeiten für unsere Kunden seit 01.08.2007 GKPE-konform und seit 01.08.2008 GeLi Gas-konform. Selbstverständlich halten wir auch alle weiteren verpflichtenden rechtlichen Rahmenbedingungen ein.

Nehmen Sie einfach unter den angegebenen Daten Kontakt mit uns auf, wir kümmern uns um den Rest. mehr...

Die BNetzA ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Ihr Auftrag besteht in der Förderung von Liberalisierung und Wettbewerb in so genannten Netzmärkten (Telekommunikation, Post, Eisenbahnverkehr, Strom-/Gasversorgung). Wesentliche Aufgaben der BNetzA im Energiesektor sind die Kontrolle und Genehmigung der Netzentgelte und die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs.
Mit dem Baukostenzuschuss beteiligt sich der Kunde an den gemeinschaftlich genutzten Teilen und Anlagen der örtlichen Stromversorgung bzw. des vorgelagerten Stromnetzes (z.B. Hauptkabel, Kabelverteilerschränke, Transformatorenstationen).

Beim Gas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Gases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf Grundlage des Normzustandes. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies geschieht über die Zustandszahl, die kundenspezifisch ermittelt wird. mehr...

Der Brennwert (kWh/m³) beschreibt den Energieinhalt, der in einem Normkubikmeter Gas enthalten ist, und wird regelmäßig mit geeichten Messgeräten ermittelt.

Der Gasverbrauch (m³) wird mit einem geeichten Gaszähler gemessen und grundsätzlich über das Zählwerk des Gaszählers ermittelt. Der Gasverbrauch ist die Differenz zwischen dem Beginn und dem Ende der Abrechnungszeitspanne (in der Regel 12 Monate). Im Gegensatz zu Strom unterliegt jedoch Erdgas Schwankungen hinsichtlich seines Energieinhalts. Die Gastemperatur und der Gasdruck sind weitere Einflüsse, die bei der Gasabrechnung jedes Kunden berücksichtigt werden. Daher wird das Gasvolumen mit der Zustandszahl (abhängig von Druck und Temperatur des Gases) und dem Brennwert (Energieinhalt des Gases) in die termische Energie (kWh) umgerechnet. mehr...

Unter der Erde verlaufen vielerlei Versorgungsleitungen (Stromkabel verschiedener Spannungsebenen, Gasleitungen unterschiedlicher Druckstufen sowie Kommunikations- und Fernwirkkabel). Beschädigen Sie solche Leitungen, kann das für Sie und die Anwohner gefährlich werden sowie Schadenersatzansprüche begründen. Darüber hinaus ist dann eine sichere Versorgung unserer Kunden nicht mehr gewährleistet.

Um solche Beschädigungen und Versorgungsstörungen zu vermeiden, hat jeder, der auf öffentlichen oder privaten Flächen Schachtarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, im Zuge seiner Sorgfalts- und Erkundigungspflicht eine Leitungsauskunft (auch Schachterlaubnis, Schachtgenehmigung oder Schachtschein genannt) bei uns einholen. mehr...

Saalfelder Energienetze GmbH
Remschützer Straße 42
07318 Saalfeld
Telefon: 03671 590-290 E-Mail: info@saalfelder-energienetze.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr

Freitag
08:30 - 12:00 Uhr


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