Der Grund- und Ersatzversorger im Gasbereich wurde gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG ermittelt. Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Gemäß § 3 Nr. 22 EnWG gelten als Haushaltskunden jene „Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen“.
Die Grundversorgungspflicht nach § 36 EnWG wird bis 31.12.2027 weiterhin wahrgenommen von:
Stadtwerke Saalfeld GmbH
Remschützer Straße 42
07318 Saalfeld
www.stadtwerke-saalfeld.de
Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2027.
Saalfelder Energienetze GmbH
Remschützer Straße 42
07318 Saalfeld
Telefon: 03671 590-290
E-Mail: info@saalfelder-energienetze.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr