Biomethan-Einspeisung

Hier finden Sie Informationen zu Netzanschlussanträgen und zum Bearbeitungsablauf für Biogaseinspeisung sowie Informationen zu technischen Mindestanforderungen. Weitere gesetzliche Rahmenbedingungen sind in EnWG, EEG, GasNZV und GasNEV aufgeführt.

 


Teil 1: Anfrage zum Anschluss einer Biogasanlage

Sollten Sie eine Netzeinspeisung anstreben, so senden Sie uns bitte schriftlich Ihr Netzanschlussbegehren inklusive der im Anschluss aufgeführten Dokumente vollständig und unterschrieben an unsere Postadresse. Bei der Anfrage zum Anschluss einer Biogasanlage mit Biomethaneinspeisung sind folgende Unterlagen/Informationen notwendig:

  1. Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung

  2. Maßstabsgerechter Lageplan mit Grundstücksgrenzen und Aufstellungsort der Anlage(n); für Vorhaben außerhalb geschlossener Bebauung zusätzlich Flurkarte

  3. Vollständig ausgefülltes Datenerfassungsblatt

  4. Angaben über den minimal und maximal einzuspeisenden Gasvolumenstrom in m³n/h und Besonderheiten in der zeitlichen Verteilung (z. B. geplante Wartungsarbeiten)

Sind Ihre Unterlagen bei uns eingetroffen, überprüfen wir diese zuerst auf Vollständigkeit. Sollten uns noch Informationen bzw. Dokumente fehlen, die wir zwingend zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen, setzen wir Sie darüber in Kenntnis.

Sobald wir die vollständigen Unterlagen für Ihr Netzanschlussbegehren erhalten haben und sobald die Vorschusszahlung gemäß § 33 GasNZV für die Netzverträglichkeitsprüfung bei uns eingegangen ist, beginnen wir mit der Prüfung. Für die Netzverträglichkeitsprüfung erhalten Sie eine gesonderte Rechnung. Das Prüfergebnis werden wir Ihnen unverzüglich übermitteln, spätestens jedoch drei Monate nach Eingang der Vorschusszahlung.

 


Teil 2: Antrag zum Netzanschluss

Mit Übermittlung eines positiven Prüfergebnisses reservieren wir Ihnen die Kapazität zur Einspeisung von Biogas für die Dauer von drei Monaten. Innerhalb dieser Frist unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Vertragsangebot zum Netzanschluss. Die folgenden Unterlagen sind spätestens vor Erarbeitung eines Vertragsangebotes einzureichen:

  1. Anmeldung zum Netzanschluss (Gas)

  2. Gültige Baugenehmigung oder eine Anlagengenehmigung nach dem BImschG bzw. einen entsprechender Vorbescheid, aus dem sich die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Anlagenvorhabens ergibt – soweit dies gesetzlich erforderlich ist

  3. Übersichtsschaltplan der gesamten Anlage mit den Nenndaten der eingesetzten Betriebsmittel ausgehend vom Verknüpfungspunkt mit dem Netz der Allgemeinen Versorgung bis zur Biogasanlage(n) mit Angaben zum Rohrleitungssystem (Rohrtyp; -länge, -querschnitt) sowie der installierten Sicherheitstechnik (z. B. Druckabsicherung)

  4. Maßstabgerechter Plan vom Aufstellungsort der Übergabestation inklusive Projektunterlagen (bauliche Ausführung und den Betrieb der einzelnen Elemente der Anlage zur Aufbereitung und Einspeisung von Biomethan in die öffentliche Gasversorgung gemäß den aktuell gültigen DVGW-Richtlinien)

  5. Anlagenbeschreibung der Biogasanlage hinsichtlich der Anlagenart und deren Betriebsweise

  6. Angaben zur den geplanten Biogasanlagen (Hersteller und Typ)
    Angaben zur Aufbereitung des Biogases auf Erdgasqualität gemäß DVGW G260/G262 (Verfahren)

  7. Handelsregisterauszug bei Kaufmann bzw. Kapitalgesellschaften, bei GbR Name und Anschrift der Gesellschafter (Nachweis zu Gesellschaftern)


Teil 3: Bau der Biogasanlage

Nach Annahme des Vertragsangebotes muss durch Sie gemäß GasNZV innerhalb von 18 Monaten mit dem Bau der Biogasanlage begonnen werden.

 


Technischen Mindestanforderungen Biomethaneinspeisung:

Ihre Ansprechpartner

Peter Klaudtky
Tel.: 03671 590-114
E-Mail schreiben

Saalfelder Energienetze GmbH
Remschützer Straße 42
07318 Saalfeld
Telefon: 03671 590-290 E-Mail: info@saalfelder-energienetze.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr

Freitag
08:30 - 12:00 Uhr