Messstellenbetreiberrahmenvertrag:
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern. Der Vertrag ist abzuschließen zwischen dem Netzbetreiber und dem (wettbewerblichen) Messstellenbetreiber.
Darüber hinaus gelten die folgenden Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität:
Messstellenvertrag Strom für mME und iMs:
Der Messstellenvertrag regelt den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS) gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Der Vertrag wird abgeschlossen zwischen dem Netzbetreiber und dem Anschlussnutzer, Anschlussnehmer oder Anlagenbetreiber. Wird der Vertrag zwischen Netzbetreiber und dem Energielieferanten abgeschlossen, ergänzt der Messstellenvertrag den Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag.
Rahmenvertrag für MSB-Zusatzleistungen
Derzeit bietet der Messstellenbetreiber keine freiwillige Übermittlung von Werten an die Marktrolle Energieserviceanbieter (ESA) an. Der Rahmenvertrag regelt die Erbringung von messtechnischen Zusatzleistungen und kommt erst zur Anwendung, sofern und soweit der Messstellenbetreiber künftig zu einer Übermittlung von Werten an die Marktrolle ESA verpflichtet ist.
Saalfelder Energienetze GmbH
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