Mehr- und Mindermengen

Mehr- und Mindermengen ergeben sich bei Entnahmestellen ohne registrierende Viertelstunden-Lastgangzählung (Standard-Lastprofilkunde) aus der Differenz von der prognostizierten elektrischen Arbeit und der vom Kunden tatsächlich bezogenen elektrischen Arbeit. Dabei ist gemäß § 13 Abs. 3 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) durch den Netzbetreiber für Jahresmehr- und Jahresmindermengen auf der Grundlage der monatlichen Marktpreise ein einheitlicher Preis zu berechnen.

 

Mehr- und Mindermengenpreis ab 01.01.2015

Die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen erfolgt ab 01.01.2015 auf Basis der durch den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) ermittelten und auf seiner Internetseite veröffentlichten » Mehr- und Mindermengenpreise. Der BDEW ermittelt im sogenannten Kalkulationsmonat den Mehr-/Mindermengenpreis gemäß dem Prozessleitfaden „Ermittlung des Mehr-/ Mindermengenpreises Strom, Anlage 1 der Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas“ und veröffentlicht diesen bis spätestens zum 10. Werktag des Kalkulationsmonats.

 

Mehr- und Mindermengenpreis bis 31.12.2014:

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