Die Kalkulation der Netzentgelte erfolgt nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV). Die danach für die Saalfelder Energienetze GmbH von der Landesregulierungsbehörde festgelegte Erlösobergrenze ist in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der Saalfelder Energienetze GmbH umgesetzt worden. Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 01.01.2009 angewandt und jährlich entsprechend den Vorgaben der ARegV angepasst.
Netzentgelte:
Konzessionsabgabe:
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach dem geltenden Konzessionsvertrag mit der Gemeinde, in der sich die Marktlokation befindet, in Verbindung mit der Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Unser Gasverteilernetz befindet sich in der Stadt Saalfeld/Saale (AGS 16073077) und in der Gemeinde Unterwellenborn (AGS 16073111). Der Preis (netto, zuzüglich Umsatzsteuer, derzeit 19%) für die Konzessionsabgabe beträgt für Marktlokationen in Gemeinden:
Zusätzliche Entgelte:
Saalfelder Energienetze GmbH
Remschützer Straße 42
07318 Saalfeld
Telefon: 03671 590-290
E-Mail: info@saalfelder-energienetze.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr