Das Netznutzungskonzept und die Abwicklung der Netznutzung beruhen auf den Grundsätzen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV).
Für die Belieferung der einzelnen Kunden ist ein » Netzanschlussvertrag zwischen Anschlussnehmer (z. B. Hauseigentümer) und Netzbetreiber mit ausreichender Netzanschlusskapazität abzuschließen. Darüber hinaus bedarf es eines Anschlussnutzungsvertrages zwischen Anschlussnutzer (z. B. Mieter) und Netzbetreiber, soweit die » Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) den Anschlussnutzungsvertrag nicht entbehrlich macht.
Lieferantenrahmenvertrag:
Schließlich bedürfen Lieferant und Netzbetreiber eines Lieferantenrahmenvertrages, um ihre wechselseitigen Beziehungen bei Kundenbelieferung und Netzzugang auszugestalten. Hier der Vertrag in der Änderungsfassung gemäß KoV XIII vom 31.03.2022.
Netznutzungsvertrag Gas:
Der Netznutzungsvertrag wird verwendet, wenn der Transportkunde und der Vertragspartner im Hinblick auf die Netznutzung nicht der Lieferant, sondern der angeschlossene Endkunde selbst ist.
Weitere netzzugangsrelevante Dokumente und Bedingungen:
Die Saalfelder Energienetze GmbH ist Vertragspartner der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b Energiewirtschaftsgesetz zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen.
Die Durchführung des Messstellenbetriebs ist in » Messstellenverträgen mit dem Messstellenbetreiber geregelt.
Saalfelder Energienetze GmbH
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Telefon: 03671 590-290
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