Steuerbarer Bedarf

Zum Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen beauftragen Sie als Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer einfach einen in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Elektroinstallateur. Er wird mit Ihnen die notwendigen Unterlagen vorbereiten und zur Bearbeitung im Original an uns weiterleiten. Auf der Grundlage vollständiger Antragsunterlagen entscheiden wir über die Genehmigung. mehr...

 

Anwendungsbereich:

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Geräte und Anlagen, die

  • nicht uneingeschränkt betrieben werden dürfen,
  • sich im Regelfall gegenüber dem sonstigen Haushaltsbedarf durch einen erhöhten Leistungsbedarf auszeichnen und
  • über eine Steuervorrichtung (derzeit: Funkrundsteuerempfänger) durch den Netzbetreiber im konkreten Bedarfsfall netzdienlich gesteuert werden können. Die Steuerung unterliegt keiner festen Sperrzeiten und kann gegebenenfalls auf 0 kW erfolgen.

In den Anwendungsbereich fallen insbesondere:

  • Wärmespeicher-Raumheizungsanlagen
  • Wärmepumpenanlagen
  • Anlagen zur elektrischen Warmwasserbereitung (keine Durchlauferhitzer)
  • Anlagen zur kontrollierten Wohnungsbelüftung und Klimatisierung
  • Ladeeinrichtungen für Elektromobile

Der Anschluss einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung bedarf unserer Genehmigung.

 

Randbedingungen:

  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind nach DIN/VDE fest anzuschließen und dürfen nicht über Steckeinrichtungen angeschlossen werden.
  • Elektrische Durchlauferhitzer (DE) zur Brauch- und Trinkwarmwasserbereitung dürfen nicht an die Anschlussanlage für steuerbare Verbrauchseinrichtungen angeschlossen werden.
  • Für die Errichtung der Geräte und Anlagen sowie bei deren Betrieb ist der Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer und der beauftragte Elektroinsstallateur verantwortlich. Raumheizunganlagen sind so zu dimensionieren und so einzustellen, dass sowohl die Zeiten der netzdienlichen Steuerung durch die Speicherwirkung der Anlage überbrückt werden können als auch während der Nachladezeiten die Anlage nicht überhitzt wird.
  • Nicht an die netzdienliche Steuerung gebunden sind:
    • Luft/Luft-Wärmepumpen bis 1 kW elektrische Antriebsleistung
    • Antriebsaggregate der Lüftungsanlagen
    • Lüfter und Pumpen elektrischer Nachtspeicher- und Direktheizungsanlagen
  • Geräte/Anlagen mit steuerbarem Bedarf sind über eine getrennte schaltbare Zählung (Drehstrom-Eintarifzähler) mit separatem Schaltgerät (Funkrundsteuerempfänger) zu betreiben; dafür sind zwei Zählerfelder notwendig. Es erfolgt keine Verbrauchsaufteilung in verschiedene Tarifzeiten. Der Verbrauch der Geräte/Anlagen wird separat vom sonstigen Verbrauch erfasst. Für Anlagen/Geräte mit Leistungen größer 30 kW ist eine Wandlerzählung vorzusehen.
  • Im Übrigen gelten die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die Ergänzenden Bedingungen zur NAV sowie die Technischen Mindestanforderungen (einschließlich der Technischen Anschlussbedinungen TAB) und sonstigen Erläuterungen.

 

Bestandsschutzregelung für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen:

Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen sind Geräte und Anlagen, die nicht uneingeschränkt betrieben werden dürfen sowie einer oder mehrerer Sperrzeiten unterliegen. Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen sind ansonsten den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gleichgestellt.

Die Aufladezeit unterbrechbarer Verbrauchseinrichtungen ist unter Berücksichtigung der Sperrzeiten frei wählbar. Sperrzeiten sind Zeiträume, in denen unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen zur Reduzierung der Netzbelastung nicht betrieben werden dürfen. In Sperrzeiten ist der Strombezug zu unterbrechen. Die Unterbrechung erfolgt durch den Netzbetreiber über eine Schaltuhr oder sonstige Steuerung. Als Sperrzeiten gelten die Zeiten Montag bis Freitag 10:30 bis 12:30 Uhr sowie 17:00 bis 19:00 Uhr.

Nicht an die Sperrzeiten gebunden sind:

  • Luft/Luft-Wärmepumpen bis 1 kW elektrische Antriebsleistung
  • Antriebsaggregate der Lüftungsanlagen
  • Lüfter und Pumpen elektrischer Nachtspeicher- und Direktheizungsanlagen

Raumheizunganlagen sind so zu dimensionieren und so einzustellen, dass sowohl die Sperrzeiten durch die Speicherwirkung der Anlage überbrückt werden können als auch während der Nachladezeiten die Anlage nicht überhitzt wird.

Geräte/Anlagen mit unterbrechbarem Bedarf sind über eine getrennte Zählung (Drehstrom-Zweitarifzähler) zu betreiben. Der Verbrauch der Geräte/Anlagen wird separat vom sonstigen Verbrauch erfasst. Als Hochtarifzeiten (HT) gelten die Zeiten von Montag bis Freitag 06:00 bis 22:00 Uhr sowie Samstag 06:00 bis 13:00 Uhr. Alle übrigen Zeiten einschließlich der gesetzlichen Feiertage im Freistaat Thüringen gemäß § 2 Abs. 1 des Thüringer Feiertagsgesetzes vom 21. Dezember 1994 (ThürGVBl. S. 1221) gelten als Niedertarifzeiten (NT). Es erfolgt eine automatische Sommer-/Winterzeit-Umstellung.

Die Umstellung einer unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung auf eine steuerbare Verbrauchseinrichtung ist auf Antrag möglich.

 

Installateurverzeichnis:

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