Zum Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen beauftragen Sie als Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer einfach einen in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Elektroinstallateur. Er wird mit Ihnen die notwendigen Unterlagen vorbereiten und zur Bearbeitung im Original an uns weiterleiten. Auf der Grundlage vollständiger Antragsunterlagen entscheiden wir über die Genehmigung. mehr...
Anwendungsbereich:
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Geräte und Anlagen, die
In den Anwendungsbereich fallen insbesondere:
Der Anschluss einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung bedarf unserer Genehmigung.
Randbedingungen:
Bestandsschutzregelung für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen:
Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen sind Geräte und Anlagen, die nicht uneingeschränkt betrieben werden dürfen sowie einer oder mehrerer Sperrzeiten unterliegen. Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen sind ansonsten den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gleichgestellt.
Die Aufladezeit unterbrechbarer Verbrauchseinrichtungen ist unter Berücksichtigung der Sperrzeiten frei wählbar. Sperrzeiten sind Zeiträume, in denen unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen zur Reduzierung der Netzbelastung nicht betrieben werden dürfen. In Sperrzeiten ist der Strombezug zu unterbrechen. Die Unterbrechung erfolgt durch den Netzbetreiber über eine Schaltuhr oder sonstige Steuerung. Als Sperrzeiten gelten die Zeiten Montag bis Freitag 10:30 bis 12:30 Uhr sowie 17:00 bis 19:00 Uhr.
Nicht an die Sperrzeiten gebunden sind:
Raumheizunganlagen sind so zu dimensionieren und so einzustellen, dass sowohl die Sperrzeiten durch die Speicherwirkung der Anlage überbrückt werden können als auch während der Nachladezeiten die Anlage nicht überhitzt wird.
Geräte/Anlagen mit unterbrechbarem Bedarf sind über eine getrennte Zählung (Drehstrom-Zweitarifzähler) zu betreiben. Der Verbrauch der Geräte/Anlagen wird separat vom sonstigen Verbrauch erfasst. Als Hochtarifzeiten (HT) gelten die Zeiten von Montag bis Freitag 06:00 bis 22:00 Uhr sowie Samstag 06:00 bis 13:00 Uhr. Alle übrigen Zeiten einschließlich der gesetzlichen Feiertage im Freistaat Thüringen gemäß § 2 Abs. 1 des Thüringer Feiertagsgesetzes vom 21. Dezember 1994 (ThürGVBl. S. 1221) gelten als Niedertarifzeiten (NT). Es erfolgt eine automatische Sommer-/Winterzeit-Umstellung.
Die Umstellung einer unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung auf eine steuerbare Verbrauchseinrichtung ist auf Antrag möglich.
Installateurverzeichnis:
Saalfelder Energienetze GmbH
Remschützer Straße 42
07318 Saalfeld
Telefon: 03671 590-290
E-Mail: info@saalfelder-energienetze.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr