Mittwoch 16.02.2022Zum 1. März 2022 werden unsere Ergänzenden Bedingungen zur NAV und NDAV aktualisiert.
Die Saalfelder Energienetze GmbH gibt nach § 4 Abs. 3 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) öffentlich bekannt, dass die Ergänzenden Bedingungen zur NAV mit Wirkung ab dem 1. März 2022 angepasst werden. Die NAV sowie die öffentlich bekannt gemachten Ergänzenden Bedingungen zur NAV sind mit ihrem jeweiligen Wortlaut auf unserer Internetseite abrufbar.
Die Saalfelder Energienetze GmbH gibt zugleich nach § 4 Abs. 3 Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) öffentlich bekannt, dass die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV mit Wirkung ab dem 1. März 2022 angepasst werden. Die NDAV sowie die öffentlich bekannt gemachten Ergänzenden Bedingungen zur NDAV sind mit ihrem jeweiligen Wortlaut auf unserer Internetseite abrufbar.
Auf Verlangen werden die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen den Anschlussnehmern oder Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.