Donnerstag 01.07.2021Alle drei Jahre ist der Grundversorger festzustellen. Grundversorger ist der Energielieferant mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet.
Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Folgendes Energieversorgungsunternehmen ist auf Basis der Feststellung zum 1. Juli 2021 in unserem Elektrizitäts- und Gasverteilernetz Grundversorger nach § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG für die Kalenderjahre 2022 bis 2024:
Stadtwerke Saalfeld GmbH
Remschützer Straße 42
07318 Saalfeld
Unser Elektrizitätsverteilernetz umfasst das Gemeindegebiet der Stadt Saalfeld/Saale (mit Ausnahme der Ortsteile Arnsgereuth, Reichmannsdorf, Saalfelder Höhe, Schmiedefeld und Wittgendorf). Das Gasverteilernetz umfasst zusätzlich zum Gemeindegebiet der Stadt Saalfeld/Saale (mit Ausnahme der Ortsteile Arnsgereuth, Reichmannsdorf, Saalfelder Höhe, Schmiedefeld und Wittgendorf) auch die Gemarkungen Unterwellenborn und Röblitz in der Gemeinde Unterwellenborn.